Rathaus Aktuell: Gemeinde Grabenstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grabenstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service
Herzlich willkommen in der Gemeinde Grabenstetten, dem Albdorf am Heidengraben!

Hauptbereich

"Erlebnisfeld Heidengraben"

Artikel vom 15.07.2020

Das Heidengrabenzentrum kann jetzt gebaut werden.

Kelten „hochgesiedelt“

Bund und Land unterstützen das geplante Keltenprojekt „Erlebnisfeld Heidengraben“ auf der „Vorderen Alb“ in Millionenhöhe.
Der Heidengraben, als  Kulturdenkmal von Europäischem Rang, kann mit seinem „Erlebnisfeld“ nun durch die großzügige Förderung durch Bund und Land umgesetzt und in Wert gesetzt werden.
Bereits heute steht auf dem Gelände, auf dem das geplante „Heidengrabenzentrum“ errichtet werden soll, ein Plakat mit der Aufschrift „Die Kelten kommen“. Mit der Unterstützung durch die Bundeskulturstiftung in Höhe von 2 Millionen Euro und durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von 1,75 Millionen Euro, ist die Finanzierung des geplanten „Erlebnisfelds Heidengraben“ für die drei Gemeinden der Vorderen Alb, Erkenbrechtsweiler, Grabenstetten und Hülben nun endgültig gesichert.
Nach rund 8-jähriger Planungszeit herrscht durch die Verkündung der Förderung durch Staatssekretärin Petra Olschowski am 10.07.2020, im Alten Schloss in Stuttgart, Aufbruchsstimmung auf der Vorderen Alb. „Wir freuen uns, das kulturhistorische Gut, welches wir auf der Vorderen Alb unsere Heimat nennen dürfen, nunmehr so in Szene zu setzen, wie es für seine Bedeutung auch absolut gerechtfertigt ist.“, so die drei Bürgermeister unisono.
Die Freude über die Entscheidung des Landes, den Heidengraben, als einen wichtigen Eckpunkt der Keltenkonzeption des Landes anzusehen, ist riesengroß. Dadurch sehen die Verantwortlichen auf der Vorderen Alb ihre Bemühen als entsprechende Wertschätzung. Nicht nur die finanzielle Unterstützung durch das Land, sondern die tatkräftige Unterstützung bei der Erarbeitung der Planungen und auch die Unterstützung der beiden Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen, sowie der Landkreise Reutlingen und Esslingen, war von Anfang an bemerkenswert. „Wir sind froh und dankbar über diese Unterstützung, die unser Projekt in den vergangenen Jahren erfahren hat und freuen uns auch die an uns gestellten Erwartungen erfüllen zu können.“ so die drei Bürgermeister.
Wie geht es nun weiter?
Die Vorplanungen liegen in der Schublade. Mit der Freigabe der Mittel, können die Kommunen nunmehr die Fachplanungen und die weiteren Genehmigungsplanungen vorantreiben, sodass bereits im kommenden Jahr der Spatenstich erfolgen kann. Derzeit entsteht unabhängig davon, ein interaktiver „Kelten-Erlebnis-Pfad“, welcher „neue Wege“ im Erscheinungsbild gehen wird. Das „Heidengrabenzentrum“, als interaktive Ausstellung, soll die Besucher ebenfalls in die Welt der Kelten entführen.
Mit den bereitgestellten 3,75 Millionen Euro durch Bund und Land und den kommunalen Eigenmitteln, kann das „4,8 Millionen Projekt“ – „Erlebnisfeld Heidengraben“ nunmehr realisiert werden.