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Schöffenwahl 2023
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden aus unserer Gemeinde Schöffen und Schöffinnen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Grabenstetten haben und als Schöffinnen/Schöffen bei Gerichtsverhandlungen mitwirken wollen, können sich bei der Gemeinde Grabenstetten bis 31.03.2023 für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben.
Die Gemeinde erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf). Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung schriftlich im Rathaus oder per E-Mail an info@grabenstetten.de ein.
Hier finden Sie ein Bewerbungsformular als PDF-Datei:
Bewerbungsformular Schöffe
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie unter folgenden Links:
https://schoeffenwahl2023.de/
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023
Bei Fragen zum Verfahren steht das Bürgermeisteramt gerne zur Verfügung.