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IHK Informiert
Corona-Kreise
Was Firmen jetzt wissen müssen
Die IHK Reutlingen hat zahlreiche Informationen zur Corona-Krise zusammengestellt, die über die Webseite der IHK abrufbar sind:
Kurzarbeit
Es gibt Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Wie man Kurzarbeitergeld beantragt: www.ihkrt.de/kurzarbeit
Betriebsschließungen
Zahlreiche Branchen sind mit Beschränkungen und Verboten belegt. Eine Übersicht über Branchen mit Beschränkungen und Verboten gibt es auf www.ihkrt.de/schliessungen
Finanzämter stunden Steuern zinsfrei
Auf Antrag stunden die Finanzämter Steuern ohne Zinsen und Zuschläge. Wie das funktioniert steht auf www.ihkrt.de/steuerstundungen
Notfallfonds für kleine Betriebe
Der von der IHK-Organisation geforderte Notfallfonds für kleine Betriebe und Soloselbständige startet am Mittwoch. Wie Anträge zu stellen sind, steht dann auf www.ihkrt.de/notfallfonds
Krisenprogramme
Programme, die Unternehmen in Anspruch nehmen können, wie beispielsweise Liquiditätskredite und Kurzarbeitergeld, gibt es im Überblick auf www.ihkrt.de/krisenprogramme
Die IHK ist über die Corona-Hotline 07121 2010 sowie über kic@reutlingen.ihk.de für Unternehmensfragen erreichbar.