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Gemeinde Grabenstetten (Druckversion)

Reform der Grundsteuer

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu.
Hierfür werden die Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 neu festgestellt.
Jede/r Eigentümer/in muss im Vorfeld eine sog. Feststellungerklärung (über ELSTER) abgeben.

Für die Grundsteuer B haben private Eigentümer/innen vom Finanzamt im Laufe des Juni 2022 ein Schreiben mit den wesentlichen Angaben zum Grundstück erhalten.

Die für die Feststellungerklärung erforderlichen Bodenrichtwerte wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen beschlossen und veröffentlicht.

Hier finden Sie die Bodenrichtwerte (Link zu borisBW)

Hier können Sie die Bodenrichtwertkarte für die Gemeinde Grabenstetten als PDF-Datei öffnen

Als Ansprechpartner für die Bodenrichtwerte ist die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Metzingen zuständig.

 

Hier finden Sie einen Infoflyer der Finanzverwaltung als PDF-Datei

 

Weitere Informationen und viele Daten für Ihre Feststellungerklärung finden Sie auf der zentralen Plattform www.grundsteuer-bw.de

   
http://www.grabenstetten.de//rathaus-service/verwaltung/grundsteuerreform