Neue Zuständigkeit für Grundbuchangelegenheiten
Artikel vom
31.03.2016
Aufgrund der Verlegung des Grundbuchamtes zum Amtsgericht Böblingen können keine Grundbuchauszüge und Auskünfte mehr bei der Gemeinde Grabenstetten beantragt werden.
Neu zuständig für alle Grundbuchangelegenheiten ist das
Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Tel.: 07031 6860-0
Fax: 07031/6860-300
E-Mail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Anforderung eines Grundbuchauszuges:
Für die Anforderung eines Grundbuchauszuges können Sie das beiliegende Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte vollständig aus und schicken Sie es anschließend per E-Mail, Fax oder Post an die oben stehende Adresse. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.