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Gemeinde Grabenstetten (Druckversion)

Neue Zuständigkeit für Grundbuchangelegenheiten

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 31.03.2016

Aufgrund der Verlegung des Grundbuchamtes zum Amtsgericht Böblingen können keine Grundbuchauszüge und Auskünfte mehr bei der Gemeinde Grabenstetten beantragt werden.

Neu zuständig für alle Grundbuchangelegenheiten ist das

Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt

Otto-Lilienthal-Straße 24

71034 Böblingen

Tel.: 07031 6860-0

Fax: 07031/6860-300

E-Mail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de

Anforderung eines Grundbuchauszuges:

Für die Anforderung eines Grundbuchauszuges können Sie das beiliegende Formular verwenden. Füllen Sie dieses bitte vollständig aus und schicken Sie es anschließend per E-Mail, Fax oder Post an die oben stehende Adresse. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

http://www.grabenstetten.de//rathaus-service/archiv