Dienstleistungen: Gemeinde Grabenstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Grabenstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus & Service
Herzlich willkommen in der Gemeinde Grabenstetten, dem Albdorf am Heidengraben!

Hauptbereich

Urteil anfordern

Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • wenn bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Sonstiges

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

Zuständigkeit

das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

Vertiefende Informationen

Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen (PDF) der Rechtsprechungsdatenbank.

Freigabevermerk

30.10.2023; Justizministerium Baden-Württemberg