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Gemeinde Grabenstetten (Druckversion)

Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

Keine

Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel ein bis vier Wochen

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Verwandte Lebenslagen

Zuständige Ansprechpartner

Melanie Isert
Isert, Melanie
Bürgerbüro und Vorzimmer des Bürgermeisters
Telefonnummer 07382 941504-31
Faxnummer 07382 941504-44
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
Zum Mitarbeiter
Ingrid Nägele
Nägele, Ingrid
Bürgerbüro und Vorzimmer des Bürgermeisters
Telefonnummer 07382 941504-30
Faxnummer 07382 941504-44
E-Mail-Adresse E-Mail schreiben
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

10.03.2023; Innenministerium Baden-Württemberg

http://www.grabenstetten.de//rathaus-service/rathaus-service/dienstleistungen